Allgemeines
Wir sind immer bestrebt unser Portfolio für unsere Kunden zu erweitern. Daher freut es uns ganz besonders, dass wir Ihnen ab sofort auch die Erstellung von Marktwert-, Beleihungswert- und Restnutzungsdauergutachten anbieten können. Unsere Gutachter verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der Wertermittlung und sind nach DIN ISO 17024 zertifiziert. Auch auf dieser Seite wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen auf einen Blick bieten. Lesen Sie aber auch gerne die nützlichen Tipps weiter unten auf dieser Seite.
Honorarordnung für Markt- und Beleihungswertermittlung
nachfolgende finden Sie das Honorar für die Markt- und Beleihungswertermittlung. Die Honorare für eine Gutachtenerstellung für die Restnutzungsdauer finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Marktwert | Honorar | |
---|---|---|
bis | 200.000 EUR | 900 EUR |
bis | 350.000 EUR | 1.150 EUR |
bis | 500.000 EUR | 1.350 EUR |
bis | 750.000 EUR | 1.600 EUR |
bis | 1.000.000 EUR | 1.900 EUR |
bis | 1.250.000 EUR | 2.100 EUR |
bis | 1.500.000 EUR | 2.400 EUR |
bis | 1.750.000 EUR | 2.600 EUR |
bis | 2.000.000 EUR | 2.900 EUR |
bis | 2.500.000 EUR | 3.200 EUR |
bis | 3.000.000 EUR | 3.500 EUR |
bis | 3.500.000 EUR | 3.800 EUR |
bis | 4.000.000 EUR | 4.100 EUR |
bis | 4.500.000 EUR | 4.400 EUR |
bis | 5.000.000 EUR | 4.700 EUR |
bis | 7.500.000 EUR | 5.500 EUR |
bis | 10.000.000 EUR | 6.500 EUR |
bis | 12.500.000 EUR | 7.500 EUR |
bis | 15.000.000 EUR | 8.500 EUR |
bis | 15.000.000,00 € | Verhandlungsbasis |
Aufträge außerhalb der Honorarordnung (Unterlagenbeschaffung) werden mit 150 EUR / Stunde vergütet. Dabei wird im 15 Minuten Takt abgerechnet. Die angegebenen Honorare sind rein netto und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Umsatzsteuer berechnet.
Honorarordnung für die Erstellung von Gutachten für die verkürzte Restnutzungsdauer
als Vermieter können Sie die AfA (Abschreibung für Abnutzung) hochsetzen lassen indem Sie für Ihre Immobilie eine verkürzte Restnutzungsdauer ermitteln lassen. Das Bundesministerium für Finanzen hat in seinem Schreiben vom 22. Februar 2023 gefordert, dass ein solches Gutachten durch einen nach DIN 17024 zertifizierten Gutachter oder durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter erstellt werden muss. Dieser hebel ist für nahezu jeden Immobilienbesitzter interessant, dessen Immobilie älter als 30 Jahre ist und in dieser Zeit nicht kernsaniert wurde. Kommen Sie gerne auf uns zu, um sich in einem kostenfreien Erstgespräch ausgiebig informieren zu lassen.
Immobilienart | Honorar |
---|---|
Sondereigentum/Teileigentum | 400 EUR |
Einfamilienhaus | 600 EUR |
Zweifamilienhaus | 800 EUR |
Mehrfamilienhaus bis 3 Einheiten | 900 EUR |
Mehrfamilienhaus bis 6 Einheiten | 1100 EUR |
Mehrfamilienhaus bis 10 Einheiten | 1400 EUR |
Mehrfamilienhaus bis 30 Einheiten | 1700 EUR |
Mehrfamilienhaus bis 60 Einheiten | 2000 EUR |
Mehrfamilienhaus über 60 Einheiten | 2000 EUR + 50 EUR/Wohneinheit |
Diese Unterlagen sind zwingend im Anschluss an die Beauftragung zur Erstellung des Gutachtens an uns zu übersenden. Aufträge außerhalb der Honorarordnung (Unterlagenbeschaffung) werden mit 150 EUR / Stunde vergütet. Dabei wird im 15 Minuten Takt abgerechnet. Die angegebenen Honorare sind rein netto und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Umsatzsteuer berechnet.
Unterlagenprofil zur Gutachtenerstellung: | |
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aktueller Grundbuchauszug oder mit Aktualitätsnachweis | |
Eintragungsurkunden bei wertbeeinflussenden Rechten in Abt. II | |
Aktueller Lageplan / Flurkarte | |
Baulastenauskunft | |
Auszug aus dem Altlastenkataster | |
Bauunterlagen, Baugenehmigungen, Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibungen | |
Wohn-/Nutzflächenberechnung | |
Energieausweis | |
Miet- oder Pachtverträge | |
Mieterhöhungsschreiben oder unterschriebene Mietaufstellung | |
Kaufvertrag inkl. Anlagen | |
Zusätzlich bei | |
Eigentumswohnungen / Teileigentum | Teilungserklärung mit Anlagen |
Neubauten | Baubeschreibung |
Baukostenaufstellung | |
Grundstückskaufvertrag | |
Bauzeitenplan | |
Erbbaurecht | Erbbaurechtsvertrag mit Anlagen |
letzte Erbbauzinsindexierung oder unterschriebene Erbbauzinsaufstellung |
Nutzen Sie zur Beauftragung am Besten unseren Immobilienbewertungsauftrag. Senden Sie diesen zusammen mit den oben genannten Unterlagen an info@fionik.de Falls wir die Unterlagen beschaffen sollen, füllen Sie bitte auch die entsprechende Vollmacht am Ende der AGB aus.