Hausverwaltung Quarda

Allgemeines

Wir sind immer bestrebt unser Portfolio für unsere Kunden zu erweitern. Daher freut es uns ganz besonders, dass wir Ihnen ab sofort auch die Erstellung von Marktwert-, Beleihungswert- und Restnutzungsdauergutachten anbieten können. Unsere Gutachter verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der Wertermittlung und sind nach DIN ISO 17024 zertifiziert. Auch auf dieser Seite wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen auf einen Blick bieten. Lesen Sie aber auch gerne die nützlichen Tipps weiter unten auf dieser Seite.

Honorarordnung für Markt- und Beleihungswertermittlung

nachfolgende finden Sie das Honorar für die Markt- und Beleihungswertermittlung. Die Honorare für eine Gutachtenerstellung für die Restnutzungsdauer finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

MarktwertHonorar
bis200.000 EUR900 EUR
bis350.000 EUR1.150 EUR
bis500.000 EUR1.350 EUR
bis750.000 EUR1.600 EUR
bis1.000.000 EUR1.900 EUR
bis1.250.000 EUR2.100 EUR
bis1.500.000 EUR2.400 EUR
bis1.750.000 EUR2.600 EUR
bis2.000.000 EUR2.900 EUR
bis2.500.000 EUR3.200 EUR
bis3.000.000 EUR3.500 EUR
bis3.500.000 EUR3.800 EUR
bis4.000.000 EUR4.100 EUR
bis4.500.000 EUR4.400 EUR
bis5.000.000 EUR4.700 EUR
bis7.500.000 EUR5.500 EUR
bis10.000.000 EUR6.500 EUR
bis12.500.000 EUR7.500 EUR
bis15.000.000 EUR8.500 EUR
bis15.000.000,00 €Verhandlungsbasis

Aufträge außerhalb der Honorarordnung (Unterlagenbeschaffung) werden mit 150 EUR / Stunde vergütet. Dabei wird im 15 Minuten Takt abgerechnet. Die angegebenen Honorare sind rein netto und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Umsatzsteuer berechnet.

Honorarordnung für die Erstellung von Gutachten für die verkürzte Restnutzungsdauer

als Vermieter können Sie die AfA (Abschreibung für Abnutzung) hochsetzen lassen indem Sie für Ihre Immobilie eine verkürzte Restnutzungsdauer ermitteln lassen. Das Bundesministerium für Finanzen hat in seinem Schreiben vom 22. Februar 2023 gefordert, dass ein solches Gutachten durch einen nach DIN 17024 zertifizierten Gutachter oder durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter erstellt werden muss. Dieser hebel ist für nahezu jeden Immobilienbesitzter interessant, dessen Immobilie älter als 30 Jahre ist und in dieser Zeit nicht kernsaniert wurde. Kommen Sie gerne auf uns zu, um sich in einem kostenfreien Erstgespräch ausgiebig informieren zu lassen.

ImmobilienartHonorar
Sondereigentum/Teileigentum400 EUR
Einfamilienhaus600 EUR
Zweifamilienhaus800 EUR
Mehrfamilienhaus bis 3 Einheiten900 EUR
Mehrfamilienhaus bis 6 Einheiten1100 EUR
Mehrfamilienhaus bis 10 Einheiten1400 EUR
Mehrfamilienhaus bis 30 Einheiten1700 EUR
Mehrfamilienhaus bis 60 Einheiten2000 EUR
Mehrfamilienhaus über 60 Einheiten2000 EUR + 50 EUR/Wohneinheit

Diese Unterlagen sind zwingend im Anschluss an die Beauftragung zur Erstellung des Gutachtens an uns zu übersenden. Aufträge außerhalb der Honorarordnung (Unterlagenbeschaffung) werden mit 150 EUR / Stunde vergütet. Dabei wird im 15 Minuten Takt abgerechnet. Die angegebenen Honorare sind rein netto und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Umsatzsteuer berechnet.

Unterlagenprofil zur Gutachtenerstellung:
aktueller Grundbuchauszug oder mit Aktualitätsnachweis
Eintragungsurkunden bei wertbeeinflussenden Rechten in Abt. II
Aktueller Lageplan / Flurkarte
Baulastenauskunft
Auszug aus dem Altlastenkataster
Bauunterlagen, Baugenehmigungen, Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibungen
Wohn-/Nutzflächenberechnung
Energieausweis
Miet- oder Pachtverträge
Mieterhöhungsschreiben oder unterschriebene Mietaufstellung
Kaufvertrag inkl. Anlagen
Zusätzlich bei
Eigentumswohnungen / TeileigentumTeilungserklärung mit Anlagen
NeubautenBaubeschreibung
Baukostenaufstellung
Grundstückskaufvertrag
Bauzeitenplan
ErbbaurechtErbbaurechtsvertrag mit Anlagen
letzte Erbbauzinsindexierung oder unterschriebene Erbbauzinsaufstellung

Nutzen Sie zur Beauftragung am Besten unseren Immobilienbewertungsauftrag. Senden Sie diesen zusammen mit den oben genannten Unterlagen an info@fionik.de Falls wir die Unterlagen beschaffen sollen, füllen Sie bitte auch die entsprechende Vollmacht am Ende der AGB aus.